Allgemeine Zugangsbestimmungen
Abschnitt 1 der Benutzerregelung
(Originalfassung siehe Englisch)
Die vom Internationalen Suchdienst aufbewahrten Archive und Unterlagen sind der Öffentlichkeit für Forschungszwecke zugänglich.
Die Korrespondenz zwischen privaten und offiziellen Fragestellern und dem ITS ist zugänglich, sofern sie über 25 Jahre alt ist. Korrespondenz jüngeren Datums ist nach Genehmigung des ITS-Partners dieser Korrespondenz zugänglich. Der ITS wird seineguten Dienste zur Verfügung stellen, um die die entsprechende Genehmigung zu erhalten.
Archive und Unterlagen, die dem Internationalen Suchdienst übergeben oder zugänglich gemacht wurden und an die zur Zeit ihrer Hinterlegung die schriftliche Vereinbarung geknüpft wurde, dass der Internationale Suchdienst ein ausschliessliches Benutzungsrecht geniessen würde, dürfen nur benutzt oder weiter kopiert werden, wenn die abgebende Stelle oder gegebenenfalls ihr Rechtsnachfolger dem schriftlich zustimmen.
Forscher, die Zugang zu den Archiven und Unterlagen des Internationalen Suchdienstes haben möchten, wenden sich mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Forschungsbesuch schriftlich an den ITS. Sie richten ihre Anfrage an den ITS entweder per Post (» Kontakt) oder per » E-Mail wobei Sie das Forschungsobjekt des Projekts und seinen Zweck sowie die vorgesehenen Daten des Besuchs nennen. Der ITS wird den Forschern innerhalb von sieben Kalendertagen antworten und, falls der Besuch nicht an den vorgeschlagenen Daten eingeplant werden kann, alternative Daten mit dem Forscher vereinbaren, die nach Möglichkeit nicht länger als 14 Tage nach den ursprünglich vom Forscher vorgeschlagenen Daten liegen.
Bevor sie ihre eigentliche Forschungsarbeit aufnehmen, müssen die Forscher dem Internationalen Suchdienst einen Beweis für ihre Identität liefern. Sie erhalten dann vom Internationalen Suchdienst, wie in Abschnitt 6 vermerkt, die Zugangsregelung und die Benutzerordnung des Leseraums und müssen sich zur Einhaltung dieser Regelungen verpflichten, indem sie die zu diesem Zweck vom Internationalen Suchdienst unterbreitete schriftliche Erklärung unterzeichnen. Der Text der Benutzererklärung findet sich in » Anhang 1, der integrierender Bestandteil dieser Regelung ist.
Benutzerregelung
Hier finden Sie die Benutzerregelung des ITS (Originalfassung siehe Englisch) zum Bereich Forschung:
Abschnitt 1: » Allgemeine Zugangsbestimmungen
Abschnitt 2: » Zugang zu Suchhilfen
Abschnitt 3: » Anspruch auf Zugang zu den Originalarchiven und -unterlagen
Abschnitt 4: » Veröffentlichungen und der Schutz personenbezogener Daten
Abschnitt 5: » Gebühren und Spesen
Abschnitt 6: » Benutzerordnung des Leseraums
Abschnitt 7: » Ausschluss aus dem Leseraum und Verweigerung eines künftigen Zugangs zu den Archiven und Unterlagen
Anhang: » Benutzererklärung