Zugang zu Suchhilfen
Abschnitt 2 der Benutzerregelung
(Originalfassung siehe Englisch)
Um den Forschern bei der Identifizierung von Materialien für ihre Nachforschungen behilflich zu sein, werden sie im Leseraum Zugang haben zu
a. einer digitalisierten Kopie oder einem Ausdruck des Inventars der Sammlungen des ITS;
b. einer digitalisierten Fassung der vom ITS geführten Zentralen Namenkartei; und
c. den sonstigen Spezialkatalogen oder Suchhilfen, die der ITS erstellt hat oder mit der Zeit erstellen wird, um seine Archive und Unterlagen besser zugänglich zu machen.
Es versteht sich von selbst, dass gewisse operative Unterlagen, auf die in den Suchhilfen verwiesen wird, den Forschern unter Umständen nicht zur Einsicht zur Verfügung stehen.
Benutzerregelung
Hier finden Sie die Benutzerregelung des ITS (Originalfassung siehe Englisch) zum Bereich Forschung:
Abschnitt 1: » Allgemeine Zugangsbestimmungen
Abschnitt 2: » Zugang zu Suchhilfen
Abschnitt 3: » Anspruch auf Zugang zu den Originalarchiven und -unterlagen
Abschnitt 4: » Veröffentlichungen und der Schutz personenbezogener Daten
Abschnitt 5: » Gebühren und Spesen
Abschnitt 6: » Benutzerordnung des Leseraums
Abschnitt 7: » Ausschluss aus dem Leseraum und Verweigerung eines künftigen Zugangs zu den Archiven und Unterlagen
Anhang: » Benutzererklärung