Anspruch auf Zugang zu den Originalarchiven und -unterlagen

Abschnitt 3 der Benutzerregelung

(Originalfassung siehe Englisch)

Im Allgemeinen werden die Archive und Unterlagen in digitalisierter Form zugänglich gemacht, um mögliche Schäden an den Originalen zu vermeiden. Sollten die Aufzeichnungen nicht in digitalisierter Form vorhanden sein oder sollten die digitalisierten Aufzeichnungen für die Nachforschungen nicht ausreichen, können mit Erlaubnis des ITS die Originale eingesehen werden, sofern ihre künftige Konservierung dies zulässt.