Ausschluss aus dem Leseraum und Verweigerung eines künftigen Zugangs zu den Archiven und Unterlagen

Abschnitt 7 der Benutzerregelung

(Originalfassung siehe Englisch)

Mangelnde Einhaltung der vorliegenden Zugangsregelung und der Benutzerordnung für den  Leseraum kann zum sofortigen Ausschluss führen. Der Direktor kann über eine zeitweilige oder ständige Verweigerung des Zugangs entscheiden.

Demjenigen, der sich laut innerstaatlichem oder internationalem Recht des Missbrauchs von Daten schuldig macht, die er vom Internationalen Suchdienst erhalten hat, kann der Direktor des Internationalen Suchdienstes den weiteren Zugang zu den Archiven und Unterlagen nach freiem Ermessen verweigern.

Der Direktor unterrichtet den Vorsitzenden des Internationalen Ausschusses über den Beschluss einer ständigen Zugangsverweigerung.