Forschungsantrag

Zugang für die Öffentlichkeit zu Forschungszwecken ist ab 28. November 2007 möglich. Alle elf Mitgliedstaaten haben die geänderten Bonner Verträge ratifiziert. Personen, die Zugang erhalten möchten, können nachfolgend einen Forschungsantrag stellen.

» Forschungsantrag (Online-Formular)

und müssen die

» Benutzerregelung

zur Kenntnis nehmen und akzeptieren.

Den Medien sind die Archive ebenfalls zugänglich. Für Veröffentlichungen in jeglicher Form sowie Ausstellungen können die Archive des ITS genutzt werden. Journalisten wenden sich bitte an die

» Pressestelle.

Gebühren

Der Zugang zu den Aufzeichnungen der Archive und Unterlagen des ITS ist kostenlos.

Lesen Sie hierzu auch in der Benutzerregelung den Abschnitt 5:

» Gebühren und Spesen.