Wer kann in den Archiven forschen?
Am 14. Mai 2007 hat der Internationale Ausschuss für den ITS die folgenden “Zugangsregeln für die vom Suchdienst verwahrten Archivmaterialien und Dokumente in Bad Arolsen” angenommen:
„Überlebende und Opferfamilien haben unmittelbaren Zugang zu den ihr Schicksal betreffenden Dokumenten. Sie sind eingeladen, sich selbst an den ITS zu wenden, damit der ITS den Besuch bestmöglich organisieren kann.“
Zugang für die Öffentlichkeit zu Forschungszwecken ist ab 28. November 2007 möglich. Alle elf Mitgliedstaaten haben die geänderten Bonner Verträge ratifiziert. Personen, die Zugang erhalten möchten, können nachfolgend einen Forschungsantrag stellen.
