8. Name und Adresse des Antragstellers
9. Art der Übersendung des Überprüfungsergebnisses *
Die Auskunft kann eventuell per E-Mail erteilt werden. Ebenso könnten digitale Kopien der in Frage kommenden Dokumente auf diesem Wege übersandt werden. Der ITS macht darauf aufmerksam, dass bei einem Versand im Internet Daten auch unberechtigten Dritten zugänglich werden könnten. Bitte geben Sie dem ITS daher an, ob Sie mit einer Auskunftserteilung per E-Mail und Übersendung digitaler Kopien einverstanden sind.