Wem kann der ITS helfen?

Der Internationale Suchdienst kann nicht in allen Fällen Auskünfte oder Bestätigungen erteilen. Oftmals sind beispielsweise für Kriegsgefangene andere Behörden und Institutionen zuständig.

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Kopien und Bestätigungen vom ITS

Der Internationale Suchdienst erteilt Auskünfte über Deutsche und Nichtdeutsche, die in NS-Konzentrations- oder Arbeitslagern und anderen Haftstätten inhaftiert waren, und über Nichtdeutsche, die während des zweiten Weltkrieges als Zwangsarbeiter im Gebiet des Deutschen Reiches eingesetzt waren.

Diese Bestätigungen dienen zum Beispiel für die Erlangung von Renten oder Wiedergutmachungen sowie Schicksalsklärungen. Die aktuell eingehenden Anfragen werden in der Regel innerhalb von 8 Wochen bearbeitet. Den Auskünften des ITS wird rechtsverbindlicher Charakter zuerkannt.

Die Angehörigen und Betroffenen haben auch die Möglichkeit Kopien der in Bad Arolsen vorhandenen Originalunterlagen zu erhalten.

Suchantrag jetzt auch online!

Ab sofort ist es möglich auf der Website einen Suchantrag online auszufüllen und abzuschicken, oder das ausgefüllte Formular auf dem Postweg zu senden.

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Wer kann einen Antrag stellen?

Auskunftserteilung und Gewährung persönlicher Einsicht in die Dokumente sind beim ITS möglich.

Genauere Hinweise und ein Beispiel einer erfolgreichen Suchanfrage lesen Sie unter

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