Kopien und Bestätigungen vom ITS
Der Internationale Suchdienst erteilt Auskünfte über Deutsche und Nichtdeutsche, die in NS-Konzentrations- oder Arbeitslagern und anderen Haftstätten inhaftiert waren, und über Nichtdeutsche, die während des zweiten Weltkrieges als Zwangsarbeiter im Gebiet des Deutschen Reiches eingesetzt waren.
Diese Bestätigungen dienen zum Beispiel für die Erlangung von Renten oder Wiedergutmachungen sowie Schicksalsklärungen. Die aktuell eingehenden Anfragen werden in der Regel innerhalb von 8 Wochen bearbeitet. Den Auskünften des ITS wird rechtsverbindlicher Charakter zuerkannt.
Die Angehörigen und Betroffenen haben auch die Möglichkeit Kopien der in Bad Arolsen vorhandenen Originalunterlagen zu erhalten.