Displaced Persons (DP)

Bei Kriegsende befanden sich in Westdeutschland, Berlin und Österreich acht bis neun Millionen Displaced Persons (verschleppte Personen). Diese waren in ungefähr 2.500 DP-Lagern untergebracht. Die verschiedenen Hilfs- und Wiederaufbauinstitutionen ermöglichten sechs bis sieben Millionen Menschen die Rückführung in ihre Heimatländer und ca. 1,5 Millionen Menschen die Auswanderung in verschiedene Länder, wie zum Beispiel Australien, Israel, Kanada und die USA.

Im Archiv des ITS befinden sich Dokumente über verschleppte Personen, die nach dem Krieg von den internationalen Hilfsorganisationen auf dem Territorium der heutigen Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien und England betreut wurden. Aus der Zeit zum Ende des Zweiten Weltkriegs und danach liegen Unterlagen der Hilfsorganisationen UNRRA (United Nations Relief and Rehabilitation Administration) und der IRO (International Refugee Organization) sowie verschiedener anderer Hilfsorganisationen vor. In diesen Beständen werden die Auslandsrückholung (Repatriierung) von Displaced Persons (DP) bzw. verschleppten Personen und auch die Emigration von Personen durch die Folgen des Weltkriegs dokumentiert.

Die Registrierungen der UNRRA und IRO setzen sich aus verschiedenen Listen, Krankenpapieren und Büchern sowie Akten und Fragebögen zusammen. Zum Teil handelt es sich hierbei um Angaben, die die damaligen DP seinerzeit selbst gemacht haben. Folgende Dokumente stehen zur Verfügung:

  1. Originalkarteikarten (DP-1, DP-2)
  2. Krankenpapiere und Bücher
  3. C/M1-Akten (Care and Maintenance)
  4. ICEM-Unterlagen (Intergovernmental Committee for European Migration)
  5. Fragebogen für Displaced Persons (Überprüfungsbogen)
  6. UNHCR-Unterlagen
  7. Hongkong-Akten
  8. Verschiedene Listen Ziel dieser Registrierungen war es, sie bei der Suche nach Vermissten einzusetzen. Später bekamen diese Registrierungen jedoch eine völlig neue Bedeutung, und zwar bezogen auf den Stichtag 1. Januar 1947. Dieser Nachweis war aufgrund des Bundesentschädigungsgesetzes von jüdischen Antragstellern zur Geltendmachung ihrer Ansprüche erforderlich. Aus einer solchen Bestätigung konnten die Wiedergutmachungsbehörden ihre Zuständigkeit ersehen, da dasjenige Bundesentschädigungsgesetz das Bundesland zur Zahlung der Entschädigung vorsah, in welchem sich der Antragsteller an diesem Stichtag aufgehalten hat.

Die vorliegenden CM/1-Akten (Fragebögen) beziehen sich auf ca. 250.000 Familien, woraus sich Informationen für ca. 800.000 Personen ergeben. In diesen Fragebogen mussten die damaligen Displaced Persons (DP) Angaben über ihren Aufenthalt in den vergangenen zwölf Jahren machen.

Weiterhin liegen dem Internationalen Suchdienst Unterlagen der IRO und ICEM (Intergovernmental Commitee for European Migration) von 1948 bis 1970 vor. In diesen Unterlagen sind alle ehemaligen DP erfasst, die von Westdeutschland, Frankreich und Italien per Schiff oder Flugzeug in andere Länder ausgewandert sind.

Dokumente zu Auswanderungen über das AJDC (American Joint Distribution Committee) nach Palästina und Israel sind ebenfalls vorhanden. Von ca. 2.500 DP-Camps gibt es beim Internationalen Suchdienst weitere Bestands-, Ankunfts- und Überstellungsunterlagen.

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Die Papier- und Microfilmarchive werden seit einigen Jahren Schritt für Schritt digitalisiert. Die Teile der Bestände, die bereits digitalisiert sind, werden elektronische Archiveinheiten genannt. Die digitalisierten Dokumente aus dem ITS-Archiv sind in verschiedene Teilbestände gegliedert.

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