
FAQ zu Effekten
Wie viele Effekten bewahrt der ITS in seinem Archiv?
Der Internationale Suchdienst (ITS) in Bad Arolsen bewahrt in seinem Archiv noch circa 3.400 Effekten. Dabei handelt es sich um persönliche Gegenstände, die Häftlingen bei ihrer Einlieferung ins Konzentrationslager abgenommen wurden. In 2.900 Fällen sind die einstigen Eigentümer namentlich bekannt.
Woher stammen die persönlichen Gegenstände?
Die Effekten stammen hauptsächlich aus den Konzentrationslagern Neuengamme (2.400) und Dachau (330). Daneben befinden sich Gegenstände einiger weniger Häftlinge der Gestapo Hamburg (50), aus den Konzentrationslagern Natzweiler und Bergen-Belsen sowie den Durchgangslagern Amersfoort und Compiègne darunter.
Welcher Art sind die Effekten?
Unter den Effekten befinden sich Brieftaschen, Ausweispapiere, Fotos, Briefe, Urkunden sowie vereinzelt Modeschmuck, Zigarettenetuis, Eheringe, Uhren oder Füllfederhalter der ehemaligen KZ-Häftlinge.
Welchen Wert haben sie?
Die Nationalsozialisten haben alle Wertgegenstände, wie etwa Geld oder Goldschmuck konfisziert. Die Effekten haben daher in der Regel keinen materiellen, aber einen hohen ideellen Wert für die Familienangehörigen. Nicht selten sind sie ein letztes Erinnerungsstück.
Wer waren die Eigentümer?
Die Unterlagen Häftlingsgruppen zuzuordnen, erweist sich als schwierig. Es sind zahlreiche politisch Verfolgte unter den einstigen Eigentümern. Vermutlich sind Angehörige aller Nationen dabei, deren Länder von den Nationalsozialisten besetzt wurden. Die Mehrzahl unter ihnen sind Osteuropäer. Hinsichtlich des KZ Dachau sind auch viele deutsche Verfolgte zu finden. Jüdische Inhaftierte sowie Sinti und Roma sind nur in Ausnahmefällen vertreten. Es ist zu bedenken, dass Angehörige dieser Verfolgtengruppen oftmals nicht mehr inhaftiert wurden, um Zwangsarbeit zu leisten, sondern in Vernichtungslagern ermordet wurden. Jene, die durch die Todesmärsche schließlich in KZs auf deutschem Boden ankamen, besaßen kaum noch etwas oder gar nichts mehr, was in eine Effektenverwaltung eingegliedert wurde.
Was macht der ITS mit den Effekten?
Ziel des ITS bleibt die Rückgabe einer möglichst hohen Anzahl an Effekten an die ehemaligen Eigentümer oder ihre Familienangehörigen. Häufig ist es schwierig herauszufinden, ob es noch Angehörige gibt und in welchen Ländern sie heute leben. Deshalb hat der ITS jetzt eine Namenliste auf seiner Website veröffentlicht. Einige Effekten, die nicht zurückgegeben werden können, wird der ITS als Leihgabe auch Gedenkstätten und Museen für Ausstellungszwecke zur Verfügung stellen.
Wie werden die Effekten zurückgegeben und an wen?
Die auf der Website veröffentlichte Namenliste von Effekten im Archiv des ITS beinhaltet Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum von ehemaligen Häftlingen. Entdeckt ein Familienangehöriger einen bekannten Namen, sendet er eine Nachricht an den ITS. Gedenkstätten, Partnerorganisationen, Journalisten und die interessierte Öffentlichkeit können die auf dieser Website hinterlegte Liste ebenfalls einsehen und den ITS bei der Suche nach ehemaligen Eigentümern und ihren Familienangehörigen unterstützen. Zur Aushändigung von Effekten bedarf es der Vorlage eines Personalausweises, der Bekanntgabe des Verwandtschaftsverhältnisses oder einer Vollmacht. Die Glaubhaftmachung der Empfangsberechtigung liegt beim Antragsteller. Sollte es zu einer Übergabe des persönlichen Eigentums kommen, ist eine persönliche Aushändigung seitens des ITS angestrebt. Falls nicht, erfolgt die postalische Übersendung ausschließlich als Wertsendung mit einem Paketservice. Der Empfänger entbindet den ITS in (Familien-) Streitfällen von seiner Verantwortlichkeit. Weitere rechtliche Ansprüche an den ITS können nicht geltend gemacht werden.
Können alle Eigentümer identifiziert werden?
Bei knapp 2.900 der insgesamt 3.400 Effekten sind die Namen der einstigen Eigentümer bekannt. Als der ITS 1963 die Effekten übernahm, verpflichtete er sich die Ordnung des Verwaltungsamtes für Innere Restitution beizubehalten. Dieses hatte die Effekten in bekannte und unbekannte Eigentümer eingeteilt. Für die kommenden Jahrzehnte blieben die Effekten unbekannter Eigentümer unangetastet. Ende 2009 begannen die Bereiche Archiv und Forschung des ITS ein umfangreiches Projekt, um bislang nicht identifizierte Effekten nochmals zu überprüfen. Bis zum Abschluss der Erhebung im April 2011 wurden 900 als unbekannt deklarierte Effekten aus dem KZ Neuengamme begutachtet. Dabei konnten bei 476 Effekten die Eigentümer identifiziert werden, was vor allem durch die in den Effekten häufig hinterlegten Häftlingsnummern möglich war. Aber auch Briefe, Rechnungen oder Krankschreibungen dienten als Grundlage zur Identifizierung.
Wie kamen die Gegenstände zum ITS?
Insgesamt gelangten 1963 rund 4.700 Effekten in die Obhut des ITS. Sie stammten aus dem Verwaltungsamt für Innere Restitution in Stadthagen (über 4.300) und dem Bayerischen Landesentschädigungsamt in München (339). Das Verwaltungsamt für Innere Restitution hat im Rahmen der Abwicklung seiner Rückerstattungsangelegenheiten die dort verwahrten Effekten an den ITS abgegeben. In der Mehrzahl waren es Effekten, die kurz nach der Befreiung des KZ Neuengamme durch die britische Armee sichergestellt worden waren. Ein geringer Teil der Effekten kam ursprünglich auch aus dem Quartier der Gestapo Hamburg sowie aus dem KZ Bergen-Belsen. Seitens des Deutschen Roten Kreuzes Hamburg übernahm das Verwaltungsamt zudem Effekten von Inhaftierten des KZ Dachau. Es handelt sich bei den Effekten aus dem Verwaltungsamt überwiegend um Brieftaschen. Vom Bayerischen Landesentschädigungsamt übernahm der ITS Privatsachen, die Verfolgten im KZ Dachau abgenommen worden waren. Im Gegensatz zu den Effekten des Verwaltungsamtes waren es hauptsächlich Papiere, Urkunden, Briefe und Fotografien, die im Landesentschädigungsamt verwahrt wurden.
Hat der ITS zwischen 1963 und heute Effekten zurückerstatten können?
Als der ITS die Effekten 1963 übernahm, wurde eine erste umfassende Suche nach Eigentümern eingeleitet. Darüber wurden Rot-Kreuz-Gesellschaften, vor allem in Russland, Effekten überreicht mit der Bitte, sich an der Suche nach Familienangehörigen zu beteiligen. Gingen Anfragen von Familienangehörigen beim ITS ein, erfolgte ebenfalls eine Rückerstattung. Im Laufe der Jahrzehnte konnten auf diese Weise etwa 1.400 Effekten zurückgegeben werden. 2009 startete der ITS eine neue Initiative zur Rückgabe der noch im Archiv verbliebenen Effekten an die Familienangehörigen von NS-Opfern. Eine CD-Rom mit Fotos der Effekten und Namenlisten der ehemaligen Eigentümer ging an KZ-Gedenkstätten, die Internationalen Lagerkomitees sowie an weitere Partnerorganisationen.
Was geschah mit den Effekten von 1945 bis 1963?
Das Eigentum der Häftlinge des KZ Neuengamme wurde kurz nach der Befreiung von Lunden, Schleswig-Holstein, sichergestellt. Es war der übrig gebliebene Rest der dorthin evakuierten Gefangeneigentumsverwaltung des KZ Neuengamme. Gemäß den damaligen Verordnungen wurde das Eigentum seitens der britischen Behörden beschlagnahmt. 1948 wurde das Eigentum mit dem Auftrag der Rückerstattung an das Zentralamt für Vermögensverwaltung übergeben, die ab 1955 unter den Namen Verwaltungsamt für Innere Restitution arbeitete. Die Effekten der Häftlinge des KZ Dachau wurden bei dessen Befreiung aufgefunden. Aber nur ein kleiner Teil wurde bei einem Brand im Mai 1945 nicht zerstört. Bis 1946 blieben die Wertgegenstände bei der Auskunftsstelle Dachau, den International Information Office, das mit der Rückgabe beauftragt wurde. Nach dessen Auflösung kam es zu einer Trennung der Effekten in Wertgegenstände und persönliche Unterlagen. Die Wertgegenstände gelangten zum DRK Suchdienst Hamburg, wohingegen die persönlichen Unterlagen an das Bayrische Staatskommissariat für politisch, rassisch und religiös Verfolgte gegeben wurden. Das Bayrische Landesentschädigungsamt war die Folgeorganisation des Staatskommissariats.
In welchem Zustand sind die Effekten heute?
Selbstverständlich sind die vergangenen knapp sieben Jahrzehnte nicht spurlos an den persönlichen Gegenständen vorüber gegangen. Insbesondere das Papier von Ausweisen und Briefen ist teilweise brüchig. Insgesamt befinden sich die Effekten dank der Aufbewahrung im Archiv jedoch in einem vergleichsweise guten Zustand. Die Briefe und Ausweise sind lesbar.
Gibt es anderswo noch Effekten?
Es existieren noch Effekten in verschiedenen Gedenkstätten und Museen, doch sind bei jenen Wertsachen und Habseligkeiten nur in seltenen Fällen die Eigentümer feststellbar. Dies gilt insbesondere für das Hab und Gut von Ermordeten in Vernichtungslagern. Sie dienen als Ausstellungsgegenstände der Erinnerung und Mahnung an die Verbrechen des Nationalsozialismus.
