FAQ
Was ist der Internationale Suchdienst?
Der Internationale Suchdienst in Bad Arolsen (ITS) dient Opfern der Naziverfolgung und deren Angehörigen, indem er ihr Schicksal mit Hilfe seiner Archive dokumentiert. Der ITS bewahrt diese historischen Zeugnisse und macht sie der Forschung zugänglich.
Wer leitet den Internationalen Suchdienst?
Der ITS untersteht den elf Staaten¹ des Internationalen Ausschusses für den Internationalen Suchdienst (ICITS). Grundlage sind die Bonner Verträge von 1955 und deren Änderungsprotokolle von 2006. Im Auftrag des Ausschusses wird der ITS vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) geleitet und verwaltet.
¹) Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Israel, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Großbritannien, USA.
Welche Schritte waren nötig zur Öffnung der ITS Archive für die Öffentlichkeit?
Damit die ITS-Archive für die historische Forschung geöffnet werden konnten, mussten alle elf Mitgliedstaaten des Internationalen Ausschusses für den Internationalen Suchdienst die 2006 erstellten Änderungsprotokolle der Bonner Verträge von 1955 ratifizieren. Dies ist inzwischen geschehen. Seit dem 28. November 2007 sind die Archive zugänglich.
Wie lief der Ratifizierungsprozess ab?
Die Bonner Verträge basieren auf zwei wesentlichen Bausteinen: Das Abkommen zwischen den elf Staaten des Internationalen Ausschusses für den Internationalen Suchdienst und das Abkommen über die Beziehung zwischen dem Internationalen Ausschuss und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, das den Suchdienst leitet. Beide Abkommen wurden im Mai 2006 geändert und diese beiden Änderungsprotokolle mussten ratifiziert werden, bevor Historiker in den Unterlagen forschen können.
Die Änderungen des ersten Protokolls traten am 28. November 2007 in Kraft, nachdem alle unterzeichnenden Staaten die deutsche Regierung informiert haben, dass ihre nationalen Anforderungen erfüllt sind und sie ratifiziert haben. Alle Mitgliedstaaten des Internationalen Ausschusses und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz haben den Vorsitzenden des Internationalen Ausschusses (im Jahr 2007: Polen) informiert, dass sie ihre internen Anforderungen für die Änderung der Bonner Verträge erfüllt haben.
Wer erhält Kopien der Unterlagen?
Jeder Mitgliedstaat im Internationalen Ausschuss für den Internationalen Suchdienst kann – auf Wunsch – eine Kopie der Datenbank erhalten. Es bleibt den Staaten überlassen, welcher Institution (Archiv) sie die Aufgabe übertragen, die Dokumentation zu verwalten.
Ein Teilbestand der Datenbank wurde bereits an das US Holocaust Memorial Museum in Washington, Yad Vashem in Jerusalem und das Nationale Institut des Gedenkens in Warschau übergeben.
Welche Daten werden übergeben?
Die erste Datenmenge umfasst rund 10 Millionen Seiten und benötigt eine Speicherkapazität von 1,4 Terabyte. Sie beinhaltet Dokumente aus über 50 Konzentrationslagern, Ghettos und Gefängnissen einschließlich der Transportlisten, Totenbücher und medizinischen Berichte. Die zweite Datenmenge mit der Zentralen Namenkartei (ZNK) wurde im Herbst 2007 übergeben.
Weitere Archivsammlungen mit Unterlagen über Zwangsarbeiter, Displaced Persons und Korrespondenzen werden zurzeit gescannt und indiziert und, sobald sie fertig sind, sukzessive ebenfalls übergeben. 2011 sollte der Übergabeprozess endgültig abgeschlossen sein.
Warum wurden Kopien vor Abschluss der Ratifizierung übergeben?
Während der Jahresversammlung 2007 des Internationalen Ausschusses für den Internationalen Suchdienst wurde über das Procedere des Datentransfers beraten. Die Vertreter der Mitgliedstaaten waren sich einig, dass Teilbestände – mit einem Embargo versehen – schon transferiert werden können, bevor das Ratifizierungsverfahren in allen elf Mitgliedstaaten abgeschlossen ist. Dies ermöglicht es den Empfängern, sich auf die Öffnung auch praktisch vorzubereiten, so dass mit Abschluss der Ratifizierung auch dort die Unterlagen eingesehen werden können.
Warum werden die Unterlagen nicht im Internet eingestellt?
Gemäß dem zweiten Protokoll, Artikel VIb kann jede Regierung diese Archive und Unterlagen für Zwecke der Forschung in den Räumlichkeiten eines geeigneten Archivs in ihrem Land unter Beachtung der innerstaatlichen Archivvorschriften zugänglich machen.
Die Dokumente wurden vor über 60 Jahren nach Bad Arolsen gebracht, um durch den Krieg auseinander gerissene Familien wieder zusammen zu führen. Sie sind so strukturiert, dass man ohne fachliche Unterstützung sich in der Fülle der Daten nicht oder nur äußerst schwierig zurechtfindet. Zudem ist die Indizierung der Daten im Moment noch lückenhaft und macht deshalb einen benutzerfreundlichen Gebrauch unmöglich.
Wie werden die Daten geschützt?
Die Dokumente beschreiben detailliert, wie die Nazis die Opfer missbraucht haben, und beinhalten sehr intime und persönliche Informationen. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte wurde im zweiten Protokoll, Artikel VIc, festgeschrieben: „Bei der Gewährung des Zugangs zu den Kopien legen die Regierungen besonderes Augenmerk auf den Schutz darin enthaltener personenbezogener Daten.“
Beim Internationalen Suchdienst in Bad Arolsen können Historiker forschen, wenn sie eine Erklärung zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen unterschreiben.
Wer kann im Archiv forschen?
Nach Abschluss der Ratifizierung ist das Archiv für die Öffentlichkeit für Forschungszwecke zugänglich. Überlebende und Angehörige sowie Forscher und auch interessierte Dritte haben dann Zugang zur der Dokumentation. Die Benutzerregelung finden Sie » auf unserer Website.
Gibt es noch einen Rückstand an zu bearbeitenden Anfragen?
Durch die sehr hohen Eingangszahlen in den 90er Jahren und die Mitwirkung am Zwangsarbeiterentschädigungsfonds (2000 – 2004) hatte sich ein hoher Rückstand gebildet. Mit Stand September 2007 beträgt dieser rund 60.000 noch nicht bearbeitete Anfragen, bis Sommer 2008 soll er vollständig abgebaut sein.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Anfrage?
Alle neu eingehenden Anfragen werden in der Regel innerhalb von acht Wochen beantwortet. Es gibt Ausnahmen bei rechercheaufwändigen Anfragen wie zum Beispiel Suchanträgen, die durch komplexe Ermittlungsarbeit bei anderen Institutionen – auch im Ausland – eine längere Bearbeitungszeit benötigen.
Hat der ITS Informationen über Versicherungspolicen?
In den Unterlagen in Bad Arolsen sind keine Sammlungen von Versicherungspolicen gelagert. Es ist aber nicht vollständig auszuschließen, dass in den zahlreichen Hinweisen Informationen auf Versicherungen enthalten sein können, die bei einer Auskunftserteilung selbstverständlich dem Antragsteller bekannt gegeben werden.
Gibt es noch Anfragen von Betroffenen?
Aus cirka 60 Ländern gehen jährlich circa 10.000 individuelle, personenbezogene Anfragen ein. Antragsteller sind Überlebende oder ihre Familienangehörigen sowie Nachfragen von Institutionen im Rahmen der Gedenkarbeit.