Anspruch auf Zugang zu den Originalarchiven und -unterlagen

Abschnitt 3 der Benutzerregelung

(Originalfassung siehe Englisch)

Im Allgemeinen werden die Archive und Unterlagen in digitalisierter Form zugänglich gemacht, um mögliche Schäden an den Originalen zu vermeiden. Sollten die Aufzeichnungen für die Nachforschungen nicht ausreichen, können mit Erlaubnis des ITS die Originale eingesehen werden, sofern ihre künftige Konservierung dies zulässt. Die Benutzung von originalem Archivgut und die Herausgabe von Kopien sind nicht zulässig, wenn dadurch der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet würde.