Anspruch auf Zugang zu den Originalarchiven und -unterlagen
Abschnitt 3 der Benutzerregelung
(Originalfassung siehe Englisch)
Im Allgemeinen werden die Archive und Unterlagen in digitalisierter Form zugänglich gemacht, um mögliche Schäden an den Originalen zu vermeiden. Sollten die Aufzeichnungen für die Nachforschungen nicht ausreichen, können mit Erlaubnis des ITS die Originale eingesehen werden, sofern ihre künftige Konservierung dies zulässt. Die Benutzung von originalem Archivgut und die Herausgabe von Kopien sind nicht zulässig, wenn dadurch der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet würde.
Benutzerregelung
Hier finden Sie die Benutzerregelung des ITS (Originalfassung siehe Englisch) zum Bereich Forschung:
Abschnitt 1: » Allgemeine Zugangsbestimmungen
Abschnitt 2: » Zugang zu Suchhilfen
Abschnitt 3: » Anspruch auf Zugang zu den Originalarchiven und -unterlagen
Abschnitt 4: » Veröffentlichungen und der Schutz personenbezogener Daten
Abschnitt 5: » Gebühren und Spesen
Abschnitt 6: » Benutzerordnung des Leseraums
Abschnitt 7: » Ausschluss aus dem Leseraum und Verweigerung eines künftigen Zugangs zu den Archiven und Unterlagen
Anhang: » Benutzererklärung