Wem kann der ITS Auskunft erteilen?

Überlebende des nationalsozialistischen Terrors und ihre Familienangehörigen erhalten auf Anfrage vom ITS Auskunft aus den Archiven. Dazu zählen Häftlinge aus Konzentrationslagern, Ghettos und Gestapo-Gefängnissen, Zwangsarbeiter sowie Displaced Persons.

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