Bonner Verträge
Die Bonner Verträge bilden die Grundlage des Internationalen Suchdienstes. Am 6. Juni 1955 wurde von den Regierungen Belgien, Frankreich, Bundesrepublik Deutschland, Griechenland, Israel, Italien, Luxemburg, Niederlande, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika ein Abkommen über die Einrichtung eines Internationalen Ausschusses unterzeichnet, der dem ITS vorsteht. Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtete sich darin, die finanzielle Verantwortung für den ITS zu übernehmen.
Der Internationale Ausschuss, dem heute elf Mitgliedstaaten angehören, beaufsichtigt die Tätigkeiten des ITS. Der ITS wurde mit dem humanitären Auftrag gegründet, Auskunft über das Schicksal von Verfolgten des NS-Regimes zu geben und Familien wieder zusammen zu führen. Geleitet und verwaltet wird der ITS vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) in Genf.
Am 16. Mai 2006 wurde eine Änderung der Bonner Verträge beschlossen, um Informationen aus den Archiven künftig auch der Forschung zugänglich zu machen. Der Ratifizierungsprozess wurde mit dem 28. November 2007 abgeschlossen. Ebenso sind digitale Kopien der Datenbank auch in einzelnen Mitgliedstaaten zugänglich.
Am 9. Dezember 2011 haben die Mitgliedsstaaten des Internationalen Ausschusses zwei neue Verträge zu den Aufgaben und der Administration des ITS unterzeichnet. Das IKRK wird sich zum 31. Dezember 2012 aus der Leitung der Einrichtung zurzückziehen. Neuer institutioneller Partner wird das Bundesarchiv. Die beiden Verträge werden nach der Ratifizierung veröffentlicht.
Finanzierung des ITS
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in den Bonner Verträgen verpflichtet, die Fortführung der Arbeiten des ITS zu gewährleisten. Dies wurde nach der Vereinigung Deutschlands und des Außerkraftsetzens des „Deutschlandvertrages“ von der Bundesrepublik Deutschland bekräftigt.
In einer Note hat der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes im September 1990 festgehalten, dass der 7. Teil, Artikel 1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen seine volle Gültigkeit behält. Er lautet:
„Die Bundesrepublik verpflichtet sich, die Fortführung der Arbeiten zu gewährleisten, die gegenwärtig vom Internationalen Suchdienst durchgeführt werden.“
Finanztechnisch ist die Abteilung Migration, Integration, Flüchtlinge, Europäische Harmonisierung beim Bundesministerium des Innern für den Internationalen Suchdienst zuständig. Der ITS ist Zuwendungsempfänger und erhält zurzeit jährlich rund 14 Millionen Euro.
Haushalt
Der Haushalt des ITS ist Bestandteil des Bundeshaushaltes. Transparenz ist dem ITS auch im Bereich der Finanzen wichtig. Nachstehend die Gliederung des Haushaltes 2010:
- Personalkosten: 11.836.000 €
- Sachkosten: 1.464.000 €
- Informationstechnik: 1.000.000 €
- sonst. Investitionen: 407.000 €
Gesamt: 14.707.000 €
Haushaltsansatz 2011
- Personalkosten: 12.311.000 €
- Sachkosten: 1.256.000 €
- Informationstechnik: 619.000 €
- sonst. Investitionen: 151.000 €
Gesamt: 14.337.000 €