Ein US-amerikanisches Programm zur strafrechtlichen Ahndung deutscher Kriegsverbrechen, die während des Zweiten Weltkrieges begangen wurden. Die Hauptphase lag zwischen Mai 1945 und Juni 1948, endgültig abgeschlossen wurde das Programm mit der Entlassung der letzten Kriegsverbrecher 1958. Mit dem Programm wurden grundsätzliche Rechtsnormen zur Durchführung von Kriegsverbrecherprozessen geschaffen.